Rund um die MPU fallen viele Fachbegriffe – von Abstinenznachweis bis Begutachtungsleitlinien. Hier finden Sie die wichtigsten kurz und klar erklärt, ohne Fachchinesisch.
Eignungsuntersuchung der Fahrerlaubnisbehörde, umgangssprachlich „Idiotentest". Sie klärt, ob Sie wieder sicher am Straßenverkehr teilnehmen können. Ergebnis ist ein Gutachten, das Sie selbst bei der Behörde einreichen.
Die fachliche Untersuchung Ihrer individuellen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen – medizinisch und psychologisch. Sie bildet die Grundlage der MPU.
Der offizielle Fachbegriff für die Begutachtung, die medizinische und psychologische Faktoren gemeinsam betrachtet – also genau das, was in der MPU geschieht.
Bundesweit einheitliche Vorgaben, nach denen die Gutachterinnen und Gutachter arbeiten. Sie legen fest, welche Anforderungen Sie erfüllen müssen und wie beurteilt wird.
Die amtlich anerkannte Stelle, bei der die MPU tatsächlich stattfindet – zum Beispiel TÜV oder DEKRA. Sie führt die Untersuchung durch und erstellt das Gutachten.
Die Behörde (Führerscheinstelle), die die MPU anordnet und bei der Sie das positive Gutachten wieder einreichen, um Ihre Fahrerlaubnis zurückzubekommen.
Der gerichtlich festgelegte Zeitraum, in dem Ihnen keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Die Vorbereitung darf – und sollte – bereits während der Sperrfrist beginnen.
Der belegbare Nachweis, dass Sie über einen festgelegten Zeitraum keinen Alkohol bzw. keine Drogen konsumiert haben – per Urinkontrolle oder Haaranalyse. Häufig bei Alkohol- und Drogenfällen nötig.
Ein Abbauprodukt von Alkohol, das in Urin oder Haaren nachweisbar ist. Über EtG-Werte wird eine Alkohol-Abstinenz belegt.
Ein Blutwert, der auf regelmäßig erhöhten Alkoholkonsum hinweisen kann. Er wird bei der medizinischen Untersuchung herangezogen.
Laboruntersuchung einer Haarprobe, mit der sich Alkohol- oder Drogenkonsum über mehrere Monate rückwirkend nachweisen lässt.
Im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt werden Verkehrsverstöße mit Punkten erfasst. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen – dann ist meist eine MPU nötig.
Der Kern der MPU: das Explorationsgespräch mit einem Verkehrspsychologen. Hier geht es darum, ob Sie die Ursachen verstanden und Ihr Verhalten dauerhaft verändert haben.
Der Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde, mit dem Sie nach bestandener MPU und abgelaufener Sperrfrist Ihren Führerschein zurückerhalten.
Im kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch erklären wir Ihnen alles in Ruhe – ohne Fachchinesisch und ohne Druck.
Unverbindlich und vertraulich – Sie entscheiden, wie wir starten.