Viele verwechseln, wer bei der MPU eigentlich wofür zuständig ist. TÜV, DEKRA, Straßenverkehrsamt, Führerscheinstelle – hier die klare Aufteilung.
Das Straßenverkehrsamt ordnet die MPU an
Nicht der TÜV und nicht die Begutachtungsstelle ordnen die MPU an, sondern Ihre Fahrerlaubnisbehörde – also das Straßenverkehrsamt bzw. die Führerscheinstelle. Sie prüft Ihren Fall und entscheidet, ob eine MPU verlangt wird.
Die Begutachtungsstelle führt sie durch
Die eigentliche Untersuchung findet bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung statt (z. B. TÜV oder DEKRA). Dort durchlaufen Sie Leistungstest, medizinische Untersuchung und psychologisches Gespräch. Das Ergebnis ist Ihr Gutachten.
Sie reichen das Gutachten selbst ein
Das fertige Gutachten geht nicht automatisch an die Behörde – Sie reichen es selbst beim Straßenverkehrsamt ein, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. So behalten Sie die Kontrolle darüber, wer Ihr Ergebnis sieht.
Wir helfen beim roten Faden
Welche Unterlagen das Amt erwartet, in welcher Reihenfolge und bis wann – das richtig zu planen, erspart Verzögerungen. Genau dabei begleiten wir Sie.
Sie haben Fragen zu Ihrem konkreten Fall? Im kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch schauen wir uns Ihre Situation an und sagen Ihnen ehrlich, was auf Sie zukommt.
